Steuererklärung für Rentner & Senioren
Viele Senioren erfahren von ihrer Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung erst durch ein Schreiben ihres Finanzamtes und sind in der Folge verunsichert. Auch wenn Sie wegen des Alterseinkünftegesetzes keine Steuer auf Ihre Rente bezahlen müssen, können Sie verpflichtet sein, eine Steuererklärung für Rentner abzugeben. Und nach Angaben der Regierung sind immer mehr Senioren steuerpflichtig, mittlerweile etwa doppelt so viele wie bei Einführung im Jahr 2005.
Muss tatsächlich eine Steuererklärung eingereicht werden? Eine Prüfung im Einzelfall macht Sinn, da das Anforderungsverfahren des Finanzamtes einem Standard folgt und Ihre persönlichen Gegebenheiten nicht allesamt berücksichtigt, sondern lediglich die vom Rentenversicherungsträger übermittelten Rentenbezugswerte zum Anlass nimmt. Sie können also grundsätzlich gelassen bleiben und zunächst die Frage klären, inwieweit Sie der Aufforderung Folge leisten müssen. Dabei bin ich Ihnen als Ihr Steuerberater in Monschau gern behilflich.
Zu klärende Fragen
- Zuallererst: Muss ich überhaupt eine Steuererklärung für Rentner abgeben?
- Auf welche Belege kommt es an? Dabei kann es sich um Folgendes handeln:
– Rentenbescheid, Anpassungsbescheid
– Erträgnisaufstellungen (erhaltene Zinsen und deren Steuerbescheinigungen)
– Versicherungsbescheinigungen
– Rechnungen für Betriebskosten, Handwerker-Leistungen, Arzt- und Medikamente
– Spendenbescheinigungen
– Ausweis über Behinderungen - Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Kurz formuliert sind Sie als Renter grundsätzlich immer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Sofern die Rente so niedrig ist, dass auch ohne Ansatz von Kosten keine Steuer festgesetzt würde, kann ggf. in Absprache mit dem Finanzamt auf eine Erklärungsabgabe verzichtet werden. Eine Veranlagung kann bei Nichtabgabe auch für mehrere Jahre rückwirkend erfolgen. Wird trotz mehrfacher Aufforderung keine Steuererklärung eingereicht, darf das Finanzamt den Steuerbetrag schätzen, was eher nicht zu Ihrem Vorteil ausfallen wird. Aber selbst die Schätzung bedeutet nicht, dass Sie als Rentner von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit sind.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Häufig kann es Sinn machen, beim Finanzamt einen Antrag auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu stellen. Voraussetzung ist das Ausfüllen eines amtlichen Vordrucks mit der Einschätzung des voraussichtlichen Einkommens (Rente und Zinseinkünfte). Dazu gehören ausführliche Nachweise über das Einkommen und entsprechende Belege. Falls die Finanzbehörde dem Antrag entspricht und für den Fall, dass die Einkommensverhältnisse sich nicht wesentlich ändern, können Senioren auf diese Weise für drei Jahre von der Abgabepflicht der Steuererklärung und dem Kapitalsteuerabzug befreit werden.