Lohnt sich professionelle Steuerhilfe für Arbeitnehmer?

Wie fülle ich meine Einkommensteuererklärung korrekt und zu meinem Vorteil aus? Was kann ich absetzen und was ist nicht zulässig? Jedes Jahr wieder wird man mit Erhalt der Lohnsteuerbescheinigung mit dem Thema „Steuererklärung“ konfrontiert.

Einkommensteuererklärung, die sich lohnen kann

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ein Steuerberater, der sie bei ihrer Einkommensteuererklärung unterstützt, Sinn macht. Fest steht, dass Sie als Angestellter nicht zwingend eine Einkommensteuererkärung abgeben müssen. Was bringt professionelle Steuerhilfe in diesem Fall? Für Arbeitnehmer gilt unabhängig von der Höhe der Einkünfte, dass die Einkommenssteuer bereits als Lohnsteuer vom Arbeitgeber vom Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Durch den Jahreslohnsteuerausgleich, soweit der Arbeitgeber diesen durchführt, haben Sie für Ihr gesamtes Arbeitseinkommen in den meisten Fällen alle Steuerbeträge bereits geleistet außer in bestimmten Ausnahmefällen, in denen es auch zu einer Nachzahlung kommen kann (z.B. bei der Steuerklassenwahl III/V). Die Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung sind hier gewissermaßen begrenzt. Je nach individueller Lage, z.B. bei hohen Werbungskosten, weiten Wegen zur Arbeitsstätte, doppelter Haushaltsführung, umfangreichen beruflichen Weiterbildungen oder eigenem Arbeitszimmer kann sich eine gute steuerliche Beratung in Form beträchtlicher Rückerstattungen auszahlen.

foto steuerberatung für arbeitnehmer kerpen bergheim

Steuererklärung für Arbeitnehmer und Angestellte

Bei allen Fragen rund um Ihre Steuererklärung bin ich gern für Sie da und übernehme selbstverständlich auch auch das eigentliche Ausfüllen aller Formulare zur Steuererklärung. Darüber hinaus biete ich Ihnen als Ihr Steuerberater in Arbeitnehmer-Fragen:

  • Berechnung der Steuerrückerstattung: Nach Erstellung der Steuererklärung berechne ich für Sie die zu erwartende Rückzahlung für Ihre  persönliche Finanzplanung.
  • Prüfung des Steuerbescheids: Eine beträchtliche Zahl der vom Finanzamt verschickten Steuerbescheide ist nicht zutreffend. Daher prüfe ich Ihren Steuerbescheid in allen Details auf seine Richtigkeit.
  • Einlegen von Einsprüchen: Falls die Prüfung vom Steuerbescheid Unstimmigkeiten oder Fehler aufweist, stelle ich für Sie beim Finanzamt die in der Folge sinnvollen Anträge oder lege Einspruch ein.
  • Beantragung von Lohnsteuerermäßigungen: Unkompliziert und schnell Steuern sparen kann man mit Beanspruchung des Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte, z.B. bei einem regelmäßigen längeren Pkw-Arbeitsweg zur Arbeitsstätte.
  • Beratung bezüglich der optimalen Lohnsteuerklasse: Welche der sechs Steuerklassen ist für Sie die günstigste? Den erforderlichen Antrag stelle ich selbstverständlich für Sie.

Wenn Sie unsicher sind, ob es sich in Ihrem Fall lohnt, eine Einkommensteuererkärung einzureichen, lassen Sie sich gern von mir beraten. Erstgespräch für einen Überblick kostenfrei.